Einen Schritt weiter fürs Ravelin Camp

Das Ravelin Camp, eine Konversionsfläche in Hamelns Nordstadt, ist derzeit öfter Gesprächsthema. Während Fachleute für Landespflege und Naturschutz auf den Wert der Flächen als stadtnahes Biotop hinweisen, wollen FDP- sowie CDU-DU-UFB-Fraktion im Stadtrat lieber gestern als heute an dieser Stelle ein neues Wohnbaugebiet ausweisen.

Vor diesem Hintergrund stellen die Hamelner GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 07. Juli 2018 folgenden Antrag:

Die Stadt Hameln leitet vor einer Beschlussfassung zu den genannten Vorlagen ein Verfahren zur Ausweisung geeigneter Teile der Konversionsfläche Ravelin Camp als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein. Zu diesem Zweck sind geeignete Untersuchungen anzustellen, welche Teilflächen nach welchen Schutzkategorien des BNatSchG schützenswert sind.

Begründung:
Als aus militärischer Nutzung freigewordenes Gebiet am Nordrand der Stadt Hameln, idyllisch zwischen Wald, Kleingartenanlagen, Obstwiesen und einem Wohngebiet gelegen, weckt das „Ravelin Camp“ vielerlei Begehrlichkeiten. Es gab jedoch bereits im Jahr 2014 eine beschlussreife Planung, in der ein Teilbereich des Geländes direkt als Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt wurde, der größere Teil hingegen 25 Jahre lang als Sondergebiet zur Erzeugung von Elektrizität mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage genutzt werden sollte und im Anschluss ebenfalls als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen werden sollte.
Verschiedene Untersuchungen, seien es der Umweltbericht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens „Solarpark Ravelin Camp“ oder private Untersuchungen von Fachleuten, angeregt durch den BUND, ergaben, dass zumindest Teile des ehemaligen Truppenübungsgeländes „Ravelin Camp“ schützenswerte Biotope enthalten. Um diese zu erhalten, sollte das „Ravelin Camp“ entsprechend den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Dabei können die vorliegenden Untersuchungen in die Planungen einfließen, teilen sie doch das Gelände schon ein in Gebiete mit geringer, mittlerer, hoher und sehr hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (vgl. Umweltbericht zum B-Plan „Solarpark Ravelin Camp“, S. 55 – Anlage zur Vorlage 181/2014).
Das „Ravelin Camp“ grenzt bereits direkt an das LSG „Fischbecker Wälder und Randbereiche“ an.“

Der elfköpfige Stadtentwicklungsausschuss hat diesem Antrag gestern einstimmig (mit Änderung im Text, siehe Streichung im ersten Satz) zugestimmt und damit dem Rat der Stadt, der am 20. Juli tagen wird, eine eindeutige Empfehlung zur Beschlussfassung ausgesprochen. Sven Kornfeld, Fraktionsvorsitzender, dazu: „Wir sind sehr froh, dass die Stadt Hameln nun tatsächlich ein Verfahren einleiten soll, das Ravelin Camp zu untersuchen und anschließend in geeigneter Weise unter Schutz zu stellen. Ein Wermutstropfen bei der Entscheidung bleibt der Beschluss, den der Stadtentwicklungsausschuss zeitgleich und trotz unserer Gegenstimme gefasst hat: Auch die Anträge von FDP- und CDU-DU-UFB-Fraktion, für das Ravelin Camp zeitnah Bebauungspläne aufzustellen, wurden positiv beschieden. Als GRÜNE würden wir gerne das gesamte Ravelin Camp für Naturschutz- und Erholungszwecke vorhalten.“
Klar ist: Wird bei der Untersuchung des Gebiets festgestellt, dass schon im unteren Bereich der am Hang liegenden Fläche wertvolle Bereiche für den Arten- und Naturschutz liegen, kann auch dort kein Baugebiet entstehen. Ob das so ist, werden Fachkräfte herausfinden.

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