Die Arbeit der grünen Stadtratsfraktion – 2. Halbjahr 2018

Am 07. September beendeten die Grünen die Zusammenarbeit innerhalb der rot-rot-grünen Ratsgruppe. Es war zuletzt immer schwieriger geworden, gerade in den Kernthemen rund um Natur- und Umweltschutz eine gemeinsame Linie mit den Partner aus SPD und LINKEN zu finden. In Rücksprache mit dem Ortsverband entschloss sich daher die Grüne Fraktion dafür, künftig mit frei wechselnden Mehrheiten im Rat zu agieren.

„Chancengleichheit fängt bei Kindern an“
Nach der Sommerpause legte die Stadtverwaltung die Vorlage 207/2018 „3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hameln vom 20.06.2012“ vor. Die Änderung sollte vor allem die Regelung zur Ermäßigung bei Geschwisterkindern vereinfachen – allerdings wurde dabei kurzerhand vorgeschlagen, von der Gebührenbefreiung betroffene Kinder nicht mehr mitzuzählen. Damit hätte die Gebührenbefreiung der Landesregierung Mehrkindfamilien deutlich weniger Entlastung gebracht hätte als Einkindfamilien. Der Vorschlag der Grünen hierzu bestand in einer Ausweitung der Ermäßigung, um besonders Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Im Ergebnis konnte im Rat ein Kompromiss gefunden werden, dass die Ermäßigungssätze bestehen bleiben wie bisher, und wie bisher auch alle Kinder mitgezählt werden.

Außerdem ist die Grüne Ratsfraktion vehement und mit Erfolg gegen eine stärkere Reglementierung der Sonderbetreuungszeiten eingetreten. Sonderbetreuungszeiten ist Randstundenbetreuung, die vor oder nach der eigentlichen Öffnungszeit eine Kita stattfindet. Bisher bieten die meisten Kitas im Stadtgebiet Hameln diese Sonderbetreuungszeiten an, sodass Familien, die auf diese zusätzliche Betreuung angewiesen sind, in ihrer Kita-Wahl nicht eingeschränkt sind. Zudem ist das Anwählen von zusätzlicher Betreuung in den Randstunden derzeit relativ kurzfristig möglich. Beides würde durch eine Reglementierung eingeschränkt – familienfreundlich ist anders!

Im Antrag 254/2018 „Kita-Defizit“ kritisiert die Grüne Fraktion die schlecht umgesetzte Gebührenbefreiung der 3-6-jährigen Kita-Kinder, die bei den niedersächsischen Kommunen viel Kreativität erfordert, um das entstehende Defizit zu decken. Soweit konnten die anderen Ratsfraktionen zustimmen, im zweiten Teil dagegen wird es praktisch: Es folgt eine Selbstverpflichtung, keine Gegenfinanzierung des Kita-Defizits durch Erhöhung anderer Kita-Gebühren anzustreben. Dieser Teil des Antrags wurde als „haushaltsrelevant“ klassifiziert und die Grüne Fraktion gebeten, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal einzubringen.
Im neuen Jahr, zum Haushalt 2019, erreichte die Grüne Fraktion die Vorlage der Verwaltung zur Erhöhung der Krippengebühren…

„Stadt für Alle – gemeinschaftlich, inklusiv, gerecht“
Die Beschilderung des Bürgergartens ist nicht mehr zeitgemäß. Erholungssuchenden bietet sich eine Tafel mit acht Verboten, darunter die Verbote, Ball zu spielen, Rad zu fahren sowie ein generelles Hundeverbot. Einige davon werden derzeit bereits von vielen Bürger_innen ignoriert und Verstöße dagegen vom Ordnungsamt nicht verfolgt. Für Neubürger_innen und Besucher_innen sind die Eingangsschilder zum Bürgergarten mit ihren zahlreichen Verboten aber immer wieder eine Posse. Die Grüne Fraktion beantragte daher (299/2018), die Beschilderung an die Realität anzupassen.

„(Nah)verkehr anders denken“
Die Baustraße wirkt wie ein vernachlässigtes Stiefkind, ist sie doch am Rand der Altstadt gelegen eigentlich Aushängeschild der Stadt! Die Grüne Fraktion fordert (255/2018) daher, sie im Rahmen des Verkehrsmodernisierungskonzept vorzuziehen und für alle Nutzer_innen (per Auto, mit dem Fahrrad, zu Fuß) attraktiv zu gestalten.

Eine StVO-Änderung im Dezember 2016 erlaubt Kommunen die erleichterte Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern auch auf Hauptverkehrsstraßen. Hierbei ist es nicht mehr notwendig, einen besonderen Unfallschwerpunkt nachzuweisen.
Somit forderte die Grüne Fraktion die Stadtverwaltung auf (297/2018) zu zeigen, welche Schulen und ggf. auch Kindertagesstätten in der Stadt Hameln bisher nicht in einer Tempo 30-Zone liegen und an welchen Standorten es verkehrstechnisch sinnvoll ist, die Verkehrssicherheit durch Anordnung von Tempo 30 zu erhöhen.
Mit der Ausweisung von Tempo 30-Abschnitten vor Schulen wird die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr deutlich gestärkt. Gerade Kinder können Gefahren im Straßenverkehr nicht immer richtig einschätzen. Zudem steigt gerade zu Beginn und am Ende eines Schultages die Unfallgefahr, weil gleichzeitig eine hohe Anzahl an Verkehrsteilnehmer_innen zu Fuß, mit dem Rad und per Auto unterwegs ist.

Die ausgewiesene Fahrradstraße in der Scharnhorststraße hat sich bewährt und findet Anklang bei den Hamelner Radfahrer_innen. Wer jedoch in Richtung Stadtzentrum unterwegs ist, stößt am Übergang zum Rathausplatz auf eine Barriere – hier befinden sich der Bürgergarten, ein sehr schmaler Fußweg und ein privater Parkplatz. Hier eine bequeme und sichere Durchfahrt für den Radverkehr zu entwickeln, kann das Fahrradfahren noch weiter im Alltag verankern – dies trägt zum Klimaschutz bei und erhöht die Lebensqualität in der Stadt.
Daher bat die Grüne Fraktion die Verwaltung darum (300/2018), Möglichkeiten aufzuzeigen, die Fahrradstraße von der Scharnhorststraße kommend am Bürgergarten entlang in Richtung Kastanienwall zu verlängern.

„Umwelt-, Naturschutz und erneuerbare Energien: Mehr Grün für Hameln“
Zur Endgültigen Abschaffung der Baumschutzsatzung brachte der BUND Hameln einen Antrag zur Verbesserung des Baumschutzes in Hameln (309/2018) ein. Dieser enthielt verschiedene gute Ansätze, wurde in der Ausschusssitzung aber gegen die Stimme der Grünen von der Tagesordnung genommen.

„Nachhaltig haushalten“
In Welliehausen soll ein neues Wohnbaugebiet entstehen, Placken II. Die Erschließungskosten werden besonders hoch sein – auf Grund der Situation am Rand eines Ortsteiles und der schönen Hanglage. Die Verwaltung schlägt nun vor, diese Erschließungsbeiträge auf das jetzt geplante und ein zukünftiges, nicht geplantes und nicht beschlossenes Baugebiet zu verteilen. Die Grüne Fraktion beantragte daraufhin (244/2018) die vollständige Deckung der entstehenden Kosten über das jetzige Baugebiet. Sven Kornfeld, Vorsitzender der Grünen Fraktion, zu dem Thema: „Hier soll mit allgemeinen Haushaltsgeldern gehobenes Wohnen gegenfinanziert werden! Wann womöglich auf Placken II ein weiteres Wohnbaugebiet folgt, ist heute nicht abzusehen, daher müssen die nun entstehenden Kosten auch von den jetzigen Bauwilligen getragen werden. Wir werden uns weiterhin zunächst für die Weitergabe von Häusern und Grundstücken im Ort einsetzen. “

„Mitmachen! – Bürgerbeteiligung und Transparenz“
Die Geschäftsführung des Rates der Stadt Hameln beschäftigt den Rat der Stadt Hameln. Lange wurde diskutiert und um Klarheit gerungen, um einen umstrittenen Paragraphen in die Satzung aufzunehmen:
„Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen dürfen während einer Ratsperiode in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat oder die Beschlussfassung des Rates mehr als 12 Monate zurückliegt.“
Für die Grüne Fraktion ist der Fall klar: Derart schwammige Bestimmungen sollten nicht in eine Geschäftsordnung. Bereits die Diskussion zu diesem Passus im Vorfeld hat gezeigt, dass ein klarer Zeitraum, für den Ratsbeschlüsse ultimative Gültigkeit erhalten sollen, gar nicht zu definieren ist. Es ist davon auszugehen, dass Ratsbeschlüsse ohnehin nur geändert werden, wenn sich die Sach- und Rechtslage verändert hat. Leider fand dieser Antrag (182/2017) im Rat keine Mehrheit.

Die nächsten Schritte:
Das Thema Geschäftsordnung lässt den Rat nicht los. Die Grüne Fraktion beantragte erst kürzlich eine weitere Änderung der Geschäftsordnung (13/2019), um eine Gegenrede bei Anträgen zur Geschäftsordnung zulassen. Demokratie lebt vom Dialog – von Rede und Gegenrede. Wird nur eine Seite, in diesem Falle die der Fürsprecher des Antrags zur Geschäftsordnung, gehört, so kann eine unausgeglichene Informationslage entstehen. Durch das Zulassen einer Gegenrede ist es bei strittigen Anträgen zur Geschäftsordnung möglich, vor der Abstimmung eine andere Sichtweise zu beleuchten.

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