Geschwisterkinderregelung familienfreundlich gestalten!

Die Gebührensatzung für den Besuch von Kindertageseinrichtungen (= Kita und Hort) in Hameln soll geändert werden. Nach der Sommerpause unterbreitete die Stadt Hameln dem Stadtrat einen Vorschlag zur Neufassung der Gebührensatzung, der Familien mit mehreren Kindern deutlich geringer entlastet hätte als Ein-Kind-Familien – wir berichteten davon (link).
Die Reaktion der grünen Fraktion im Stadtrat war, einen Gegenvorschlag zu machen: Anstatt die Geschwisterermäßigung zurückzufahren, sollte die ausgebaut werden.
Nachdem das Thema Ende September kurzfristig von der Tagesordnung der Ratssitzung genommen wurde, fand ein Arbeitsgespräch statt, in dem sich ein Kompromiss abzeichnete:
Der Ermäßigungssatz von einem Drittel fürs erste Kind und zwei Drittel für weitere Kinder bleibt unverändert zur bisherigen Regelung. Neu geregelt wird, dass die Kinder in Rangfolge des Lebensalters gezählt werden (bisher: in Rangfolge des Betreuungsumfangs). Abweichend zum ursprünglichen Änderungsvorschlag der Verwaltung werden aber auch Kinder mitgezählt, die nicht gebührenpflichtig betreut werden, also Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung. (Nachzulesen ist die im Ratsinformationssystem → Vorlage 207/2018) Diese Änderung sorgt dafür, dass Familien mit mehreren Kindern genauso wie Ein-Kind-Familien von der Gebührenbefreiung der Landesregierung profitieren.
Anett Dreisvogt, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dazu: „In einem Land, in dem das Armutsrisiko einer Familie mit jedem Kind steigt, sollte Geschwisterermäßigung großzügig gedacht werden – und dafür setzen wir uns ein. Wir haben reichlich Kritik an der Umsetzung der Gebührenbefreiung. Dennoch sind wir sehr froh, an dieser Stelle verhindert zu haben, dass von der Gebührenbefreiung nun die am wenigsten profitieren, die sie am meisten gebrauchen können: Kinderreiche Familien!“

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